rotkreuzkurs-eh-header-alt.jpg Foto: A. Zelck / DRK-Service GmbH

Kurs für Erste Hilfe beim Deutschen Roten Kreuz

Ansprechpartner

Frau
Katharina Gründling

Tel: 03493-376213

k.gruendling@drk-bitterfeld.org

Menschen in Not brauchen Hilfe.
Diese Hilfe nennt man:
Erste Hilfe.
Beim Deutschen Roten Kreuz können Sie Erste Hilfe lernen.
Dazu gibt es einen Kurs.
Erste Hilfe ist sehr wichtig.

In dem Kurs lernen Sie Erste Hilfe:

Wenn ein Mensch blutet.
Wenn ein Mensch einen Knochen-Bruch hat.
Wenn ein Mensch sich verbrannt hat.
Wenn sich ein Mensch mit einer sehr giftigen Flüssigkeit verletzt hat.
Man sagt auch: Verätzung.
Wenn ein Mensch etwas Giftiges gegessen oder getrunken hat.

Sie lernen die Erste Hilfe mit vielen Übungen.
Damit können Sie einem Menschen in einem Not-Fall helfen.
Denn einen Not-Fall kann es immer geben.
Zum Beispiel bei der Arbeit.
Oder in der Frei-Zeit.

Haben Sie nicht gefunden was Sie suchen?

Dann fragen Sie bitte beim Deutschen Roten Kreuz in Ihrer Stadt.

Übersicht über Kurse für Erste Hilfe beim Deutschen Roten Kreuz

KursDauerInhalt
Rot-Kreuz-Kurs Erste Hilfe1 Tag, insgesamt 9 Unterrichts-EinheitenGrund-Lehrgang für alle. Voraussetzung für den Führer-Schein. Pflicht für Übungs-Leiter in Sport-Vereinen und betriebliche Erst-Helfer
Rot-Kreuz-Kurs Erste Hilfe am Kind9 Unterrichts-Einheiten. Eine Einheit geht 45 Minuten.Mit Pausen.Erste Hilfe bei Kinder-Not-Fällen und Kinder-Krankheiten
Rot-Kreuz-Kurs Erste Hilfe im Sport9 Unterrichts-Einheiten Besonderer Kurs für Erste Hilfe im Sport.Gut geeignet für die Frei-Zeit und für Not-Fälle am Arbeits-Platz.Für diesen Kurs müssen Sie schon den Basis-Kurs in Erste Hilfe gemacht haben.

Kostenübernahme

Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen.

Ausnahmen:

  • BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe
    Sie müssen dort einen Gutschein beantragen, Link
  • BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
    Die Ausbildung muss vorab beantragt werden, Link
  • KUVB/LUK : Nutzen Sie bitte das Antragsformular
  • KUVB/LUK Bayern: Nutzen Sie bitte das Antragsformular, Download